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Führerschein für Rettungsfahrzeuge soll künftig einfacher werden

Berlin.[03.07.2009] Wer einen Führerschein der Klasse B besitzt und Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist, kann künftig eine Fahrberechtigung für Rettungsfahrzeuge leichter erwerben.



Die dafür notwendige Gesetzesänderung beschloss der Bundestag am Freitag in Berlin. Die Ausnahmeregelung gilt auch für Mitglieder der Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste und des Katastrophenschutzes. Damit soll jungen Ehrenamtlichen das Fahren von Einsatzfahrzeugen erleichtert und so dem Fahrermangel bei Hilfsorganisationen entgegengewirkt werden.

Für die Fahrberechtigung von Einsatzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 4,75 bis 7,5 Tonnen entfallen künftig die theoretische Ausbildung und die dafür vorgesehene Prüfung. Der Kandidat muss sich lediglich einer praktischen Ausbildung und Prüfung unterziehen.

Nach Angaben des Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), Hans-Peter Kröger, werden damit die Kosten des «Feuerwehr-Führerscheins» auf etwa die Hälfte eines normales C1-Führerscheines reduziert. Diese Fahrberechtigung kann nach zwei Jahren ohne weitere Prüfung in einen regulären Führerschein der Klasse C1 umgeschrieben werden.

Für das Fahren kleinerer Einsatzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 4,75 Tonnen ermöglicht die Regelung eine organisationsinterne Ausbildung und Prüfung nach Landesrecht. In beiden Fällen dürfen solche Fahrzeuge jedoch ausschließlich zu Hilfszwecken genutzt werden.

Aufgrund von EU-Vorgaben dürfen Fahrer, die nach dem 1. Januar 1999 ihren Führerschein gemacht haben, gegenwärtig nur noch Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen fahren. Für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich.

Der DFV geht davon aus, dass mindestens 16 000 Fahrzeuge betroffen sind, für die in der Regel fünf oder mehr Fahrer benötigt werden, um ihre Einsatzbereitschaft rund um die Uhr zu gewährleisten. Das Straßenverkehrsgesetz sieht bereits Ausnahmeregelungen für die Bundeswehr, die Bundespolizei und die Polizei vor.

Quelle: ddp Deutscher Depeschendienst GmbH -- 715


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