Wichtige Informationen zum Coronavirus
Neue Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus‘
Vermeidung von Kontakten
Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Dabei ist (wo immer möglich) ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten.
Kein Verlassen der eigenen Wohnung ohne triftige Gründe
Die triftigen Gründe müssen bei Kontrollen glaubhaft gemacht werden!
Zu diesen triftigen Gründen gehören:
Eingeschränkter Aufenthalt im öffentlichen Raum
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur bei Vorlage einer der oben beschriebenen triftigen Gründe und nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet.
Schließung von Gaststätten
Gaststätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Ausgenommen sind die Belieferung, die Mitnahme und der Außer-Haus-Verkauf von Speisen. Hierbei ist sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird.
Schließung von Ladengeschäften
Die Öffnung von Ladengeschäften jeder Art wird untersagt. Davon ausgenommen sind ausschließlich
Hintergrund zur Coronavirus-Pandemie
Die Weltgesundheitsorganisation hat die Verbreitung des neuen Coronavirus‘ und die dadurch hervorgerufene Erkrankung Covid-19 am 11. März 2020 als Pandemie eingestuft. Die Ausbreitung dieses Virus ist eine sehr dynamische und ernstzunehmende Belastung für das Gesundheitssystem. Mit einer weiteren starken Zunahme von Fallzahlen ist zu rechnen. Daher kann nur durch eine schnell wirksame Verlangsamung des Infektionsgeschehens erreicht werden, dass das Gesundheitssystem funktionsfähig bleibt.
Bisher wurden bereits zahlreiche Maßnahmen der Staatsregierung zur Verzögerung der Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 eingeleitet. Ergänzend hierzu sind weitere Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erforderlich.
Quelle: www.magdeburg.de